Unter dem Titel „Vorsicht Greenwashing: Neue EU-Regeln treffen die Weinbranche“ hat der Bundesverband ECOVIN Baden heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in dem er auf die ab 27. September 2026 in Deutschland geltende EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – kurz EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 hinweist.
Demzufolge muss die Werbung Produkte mit Nachhaltigkeitsversprechen künftig auch belegt werden können. „Für den Weinmarkt, der wie kaum eine andere Branche mit Begriffen wie „naturbelassen“, „nachhaltig“ oder „grün“ wirbt, ist das eine tiefgreifende Zäsur“, heißt es in der Pressemitteilung.
Vier neue Per-se-Verbote betreffen pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst entworfene Öko-Siegel ohne externe Prüfung, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis reiner Kompensation sowie Gesamtprodukt-Aussagen bei nur teilweiser Eigenschaft.
Der Bundesverband stellt klar, dass das ECOVIN-Markenzeichen alle Anforderungen erfüllt, die die Richtlinie an ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel stellt.
ECOVIN Baden ist der südlichste Regionalverband von Ecovin, dem Bundesverband Ökologischer Weinbau. Unter seinem Dach arbeiten rund 100 Mitgliedsbetriebe nach den Richtlinien des ökologischen Weinbaus.